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Erlass seit dem 01.12.2014 in Kraft

Sicherheitsförderung im Schulsport

Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen gemäß Erlass nur Lehrkräfte beauftragt werden, die rettungsfähig sind. Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich, gegenüber der Schulaufsichtsbehörde, nachgewiesen werden. Diese kann nur bei Fachverbänden erworben werden.

Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Es gilt folgender Grundsatz:

"Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden." (Vgl. S.21, Heft 1033, 1. Auflage 2015)

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach vier Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleitung.

Schwimmstätten

Erforderliche Nachweise

Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m

Bei  Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z. B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) verfügen und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Schwimmstätten mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m

Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das

  • Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) besitzen oder
  • das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen

und gleichzeitig

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1)

Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung dieses Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist für die Auffrischung der Rettungsfähigkeit und deren Nachweis gegenüber der Schulleitung bis zum 31.01.2016. Das gilt auch für das Personal, das in außerunterrichtlichen Schulsportangeboten tätig ist.

Die Rettungsfähigkeit muss durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Die dafür erforderliche Fortbildung bieten wir regelmäßig an.

Interesse?

Die Lehrgänge finden nach Absprache in unserem Trainingsbad im Schulzentrum Holthausen statt.

Für weitere Informationen und Fragen zu Kursen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind immer bemüht Interessenten in Gruppen zusammen zu fassen und kommen auch zu ihnen an die Schule.

Ansprechpartner

Leiter Schwimmen/Rettungschwimmen: Andreas Wilmer
Leiter Schwimmen/Rettungschwimmen
Andreas Wilmer
E-Mail
rettungsfaehigkeit(at)hattingen-sued.dlrg.de
Beschreibung
Zuständig für die Schwimmausbildung
Gliederung
OG Hattingen-Süd e.V.

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